Fristen und Formalitäten bei einem Wohnungsumzug
Ein Umzug in eine neue Wohnung bringt eine Reihe Formalitäten mit sich, die fristgerecht bearbeitet werden sollten. Die einzelnen Fristen können je nach Vermieter und Art des Mietvertrages variieren.
Vor dem Wohnungsumzug gibt es je nach Mietvertrag Formalitäten zu regeln. Dazu sollten der Mietvertrag und ein sogenanntes Übergabe-Protokoll vorliegen. Ein Übergabe-Protokoll wird gewöhnlich von Wohnungsbaugesellschaften angefertigt und nur in seltenen Fällen von Privatvermietern. Protokolliert werden beim Bezug einer Wohnung der allgemeine Zustand des Objekts sowie die Auszugsregelung. Sind in diesem Protokoll Mängel aufgelistet, für die der Mieter keine Verantwortung trägt, muss dafür der Vermieter aufkommen. Außerdem wird in diesem Dokument oder auch im Mietvertrag in einer Klausel festgelegt, wie die Wohnung abzugeben ist. "Besenrein" bedeutet, dass keine Renovierung vorgenommen werden muss, sofern keine Mängel festgestellt werden. Wurde festgelegt, dass die Wohnung im "Ursprungszustand" zu sein hat, ist der Mieter dafür verantwortlich Wandfarben, Fußböden und andere Veränderungen an der Wohnung rückgängig zu machen. Bei jedem Auszug ist die Kündigungsfrist zu berücksichtigen, denn in dieser Zeit muss Miete gezahlt werden, sollte der Nachmieter zu keinem früheren Termin einziehen.
Während des Umzugs sollten alle wichtigen Daten geändert werden. Krankenkassen, Ärzte, Telefonanbieter sowie Versicherungen müssen informiert werden, um die neue Adresse zeitnah ändern zu können. Besonders Versicherungen und Anbieter von Unterhaltungsmedien benötigen Zeit, um die neuen Daten umzustellen, denn je nach Wohnung muss die Abschlagssumme geändert werden oder Telefonanbieter müssen die Leitung umlegen, was bis zu drei Wochen dauern kann. Unmittelbar nach dem Umzug (spätestens nach zwei Wochen) sollte die offizielle Ummeldung beim Bürgeramt oder im Rathaus erfolgen.